Seit 2. August gilt in der EU eine Kennzeichnungspflicht für bestimmte KI-generierte Inhalte (Artikel 50 EU AI Act). Das klingt nach einer großen Sache – in der Praxis ist es überschaubar, und die meisten Inhalte sind gar nicht betroffen.
Vorweg das Wichtigste: Wo wir für unsere Kund:innen produzieren, ist das Thema erledigt. Wir haben unsere Prozesse, Richtlinien und Teams in den vergangenen Monaten darauf ausgerichtet, und die Kennzeichnung ist bei uns fixer Bestandteil jeder Produktion. Sie müssen dazu nichts veranlassen.
Vieles entsteht aber auch bei Ihnen im Haus: ein Social-Post, ein Website-Text, eine Präsentation oder ein Bild aus einem KI-Tool. Genau dafür ist dieser Überblick gedacht.
Worum es geht
Menschen sollen erkennen können, wenn sie es mit einem künstlich erzeugten Inhalt zu tun haben. Die Pflicht greift dort, wo Täuschungsgefahr besteht, und nicht pauschal bei allem, was irgendwo mit KI in Berührung gekommen ist. Diese Unterscheidung ist essenziell, und sie nimmt dem Thema einen guten Teil seines Schreckens.
Der Rahmen: Verstöße gegen die Transparenzpflichten sind mit Geldbußen bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes bewehrt (Art. 99 AI Act); für KMU gilt jeweils der niedrigere der beiden Werte. Der größere Schaden entsteht aber meist woanders: Eine öffentlich diskutierte, nicht gekennzeichnete KI-Kampagne kostet Vertrauen, das sich mit keinem Mediabudget zurückkaufen lässt.
Die gute Nachricht zuerst
Die Pflicht greift nur dort, wo Menschen über die Künstlichkeit eines Inhalts getäuscht werden könnten, nicht bei allem, was irgendwo mit KI in Berührung gekommen ist. Das heißt konkret: Keine Kennzeichnung ist nötig bei
Das deckt den Großteil des Alltags bereits ab.
Wann gekennzeichnet werden muss
Im Zweifel gilt eine einfache Faustregel: lieber kennzeichnen. Das ist unaufgeregt möglich und wirkt in aller Regel sympathischer als der Versuch, es zu verbergen.
Wie gekennzeichnet wird
Das EU AI Office stellt dafür eigene Icons bereit. Wir empfehlen, ausschließlich diese zu verwenden. Sie sind frei nutzbar, ohne Namensnennung, und schaffen europaweit ein einheitliches Bild:
Achtung bei Social Media
Der Hinweis gehört ins Bild oder Video und nicht in die Caption, denn Postings werden ohne sie verbreitet.
Entwarnung
Was vor dem 2. August veröffentlicht wurde, muss nicht nachträglich gekennzeichnet werden. Erst dann, wenn ein älteres Sujet neu ausgespielt oder in einer neuen Kampagne wiederverwendet wird.
Wie wir arbeiten
Wir haben unsere eigenen KI-Richtlinien in diesem Sommer finalisiert und alle Teams entsprechend geschult. Die Kennzeichnung ist bei uns fixer Bestandteil jeder Produktion und jedes Angebots – nicht ein Punkt, der am Ende auffällt. Wo wir für Sie produzieren, ist das mitgedacht. Wenn Sie Ihre laufenden Kampagnen, Ihre Website oder Ihr Bildarchiv daraufhin prüfen möchten: Melden Sie sich einfach bei Ihrer gewohnten Ansprechperson bei uns. Wir schauen uns das gerne gemeinsam an!